Hausregeln - Auflistung
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Hausregeln - Auflistung
1) Lernerleichterung bei ersatzweise verwendbaren Talenten
Besitzt man ein Talent A, welches mit Zuschlag als ersatzweise verwendbares Talent (siehe WdS) für ein Talent B verwenden kann, so steigert man das Talent B um eine Spalte erleichtert bis zu TaW von Talent A abzüglich des Zuschlags (siehe WdS, i.d.R. 5 oder 10).
Bsp.: Athletik und Körperbeherrschung
Beide lassen sich ersatzweise verwenden bei einem Zuschlag von 5. Besitzt ein SC in Körperbeherrschung einen TaW von 12, kann er diesen auch für eine Atlethikprobe, z.B. Sprinten. verwenden - allerdings nur mit einem wirksamen TaW von 7 (12-5=7). Nach dieser Hausregel kann er zudem seinen Atlethik-TaW nach der Spalte C, statt nach D, steigern, bis einschließlich des Wertes 7. Auf 8 müsste er wieder nach D steigern.
Besitzt man ein Talent A, welches mit Zuschlag als ersatzweise verwendbares Talent (siehe WdS) für ein Talent B verwenden kann, so steigert man das Talent B um eine Spalte erleichtert bis zu TaW von Talent A abzüglich des Zuschlags (siehe WdS, i.d.R. 5 oder 10).
Bsp.: Athletik und Körperbeherrschung
Beide lassen sich ersatzweise verwenden bei einem Zuschlag von 5. Besitzt ein SC in Körperbeherrschung einen TaW von 12, kann er diesen auch für eine Atlethikprobe, z.B. Sprinten. verwenden - allerdings nur mit einem wirksamen TaW von 7 (12-5=7). Nach dieser Hausregel kann er zudem seinen Atlethik-TaW nach der Spalte C, statt nach D, steigern, bis einschließlich des Wertes 7. Auf 8 müsste er wieder nach D steigern.
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